Altenpflege
Berufsabschluss als Altenpflegerin/Altenpfleger
Aufnahmebedingungen
- gesundheitliche Eignung
- der Realschulabschluss oder andere gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, die Erlaubnis als Krankenpflegerhelfer/in
- Beginn:
- 1. September
- Bewerbungszeitraum:
- Februar
- Bewerbung richten an:
- Stationäre oder ambulante Altenpflegeeinrichtung
- Gesetzliche Grundlage:
- Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vom 01.08.2003
- Finanzierung:
- Ausbildungsvergütung
- Abschluss:
- Staatliche Prüfung
- Dauer und Struktur:
- Vollzeit, 3 Jahre
- Form der Ausbildung:
- Theoretischer und praktischer Unterricht: 2100 Stunden
Praktische Ausbildung:
- Einsatz im stationären bzw. teilstationären Bereich der Altenhilfe und Altenpflege
- in Einrichtungen des ambulanten Dienstes
- in einem allgemeinen Krankenhaus mit geriatrischer Fachabteilung (2500 Stunden)
Berechtigung nach Abschluss:
- Einsatz in allen Einrichtungen der Altenpflege und
Altenpflegehilfe Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs nach
erfolgreicher dreijähriger Grundausbildung zum staatlich
anerkannten Altenpfleger und praktischer Tätigkeit:
- Besuch einer Universität in den Fächern Soziologie und verwandten Gebieten. (Beachte: Hochschulreife)
- Studium an einer Fachhochschule
- Leiter/Leiterin eines Alten- oder Seniorenheims (Beachte Fachhochschulreife)
Stand
22.06.2008
