Gesundheits- und Krankenpflege
Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger
Beginn: 1. September jeden Jahres
- Vertrag:
- mit der Einrichtung (Berufliche Schule am DBK) Art (Dauer, Form, Abschluss ...) Die Ausbildung wird nach dem Krankenpfegegesetz (KrpflG) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der jeweils maßgebenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrpflAPrV) durchgeführt. Die dreijährige Ausbildung (Vollzeit) schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht.
- Voraussetzungen:
- gesundheitliche Eignung, Realschulabschluss
- oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung, altenativ Hauptschulabschluss
- oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Berwerber eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat und / oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer / - helferin vorliegt.
- Aufteilung der Ausbildung:
- 2.100 Stunden: Theoretischer und praktischer Unterricht: in der Beruflichen Schule
- 2.500 Stunden: Praktikum in Krankenhäusern, ambulanten Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen
- Möglichkeiten nach dem Abschluss:
- Einsatz in stationären Einrichtungen oder in der häuslichen Krankenpflege
- Weiterbildung zur Fachkrankenschwester
- Teilnahme an einem Mentoren- oder Stationsleitungslehrgang
- Studium an einer Fachhochschule (Studiengang Pflege) oder Universität (Pflegepädagogik) |
- Besonderheiten:
- Eignungstest / Vorstellungsgespräch
- Bewerbung richten an:
- Personalabteilung des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum oder der Krankenhäuser
Stand
29.08.2011
