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Archiv

Patientenakten sind medizinische Dokumente und müssen 30 Jahre durch den Erheber aufbewahrt werden. Dies geschieht bei uns im Archiv.

Ihr einweisender Arzt erhält von der behandelnden Klinik die für eine qualifizierte und reibungslose Weiterbehandlung notwendigen Dokumente aus der Akte.

Mit Ihrem Einverständnis können andere weiterbehandelnde Ärzte Ihre Akte aus unserem Archiv anfordern.

Stand 03.09.2009