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Weiterbildung

Ermächtigung, Qualifikation

Weiterbildungsermächtigung

Zulassung zur Weiterbildungsstätte:
  • Gesamtgebiet der Radiologie: 5 Jahre
Chefärztin Dr. med. Sabine Balschat
  • Gesamtgebiet Radiologie: 5 Jahre
  • Hospitationsleiter Ultraschalldiagnostik der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
OA Dr. med. Steffen Reißberg
  • Subspezialisierung Neuroradiologie: 3 Jahre (Zulassung zur Weiterbildungsstätte)
OA Dipl. med. Karsten Baier
  • Subspezialisierung Neuroradiologie: 2 Jahre (personengebundene Weiterbildung)
OA Dr. med. Jörn Albrecht
  • Gesamtgebiet Radiologie: 1 Jahr

Rotationssystem

Durch individuelle Ausbildungspläne, persönliche Betreuung durch einen Oberarzt und ein Rotationssystem an den Arbeitsplätzen ist die Ausbildung zum Facharzt für Radiologie in 5 Jahren gewährleistet.

Für Interssenten ist die Erlangung der Subspezialisierung Neuroradiologie nach Abschluss der Ausbildung zum Facharzt für Radiologie in 3 Jahren möglich.

Stand 12.03.2012