Geschäftsordnung
Der Ethikrat soll als koordinierendes Gremium Initiativen am Dietrich-Bonhoeffer- Klinikum Neubrandenburg unterstützen, die einen guten Umgang mit den Patien- ten/Angehörigen, aber auch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördern, dafür bildet das Leitbild des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg den Be- kenntnis- und Orientierungsrahmen.
Er trägt dazu bei, dass insbesondere Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrau- en, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als gelebte moralische Werte die Entscheidung und den Umgang im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg prägen.
Der Ethikrat ist unabhängig und dient der Beratung, Orientierung und Information.
Der Ethikrat stellt ein Forum für schwierige und kontroverse ethisch–moralische Entscheidungen bereit. Er bietet die Chance, in interdisziplinärer und systematischer Weise anstehende oder bereits getroffene Entscheidungen in den Bereichen Medizin, Pflege, Organisation und Ökonomie ethisch zu reflektieren und aufzuarbeiten.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses sowie den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen gibt es die Zusage, dass Gewissensnöte oder das Leiden an nicht annehmbar erscheinenden Situationen und Strukturen im gemeinsamen Gespräch gehört werden und ein Beitrag zu deren Änderung geleistet wird.
Der Ethikrat soll vorrangig die ethisch–moralische Kompetenz vor Ort verbessern helfen und somit verhindern, dass Entscheidungen an den Ethikrat delegiert werde.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Mitglieder, Vorsitz, Protokollführung
- Die Mitglieder des Ethikrates sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich.
- Die Mitglieder nehmen ihre Aufgaben entsprechend der Zielsetzung war. Gesprächsrunden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Klinische Ethikberatung sollen dabei eine besondere Beachtung finden.
- Der Ethikrat besteht aus bis zu 20 Mitgliedern. Die Berufung von bis zu 2 Mitgliedern, die nicht im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg tätig sind, ist möglich. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Ethikrates benannt und von der Geschäftsführung des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg schriftlich berufen. Die Zugehörigkeit zum Ethikrat ist befristet auf drei Jahre. Wiederholte Berufungen sind möglich. Die Mitgliedschaft schließt das Bekenntnis zu den o. g. Zielsetzungen ein.
- Der Ethikrat wählt aus seinen Reihen für jeweils 3 Jahre einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Vorsitzender und Stellvertreter sollten sich aus einem ärztlichen und nicht ärztlichen Mitarbeiter des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg zusammensetzen. Die Wahl zum Vorsitzenden und Stellvertreter erfolgt durch die Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
- Der Vorsitzende legt der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat einen Jahresbericht vor.
- Der Ethikrat arbeitet eng mit dem Institut für Qualitätsmanagement zusammen.
- Der Ethikrat trifft sich vier bis sechs Mal im Jahr. Die Treffen können in einem „öffentlichen“ und „nichtöffentlichen“ Teil gegliedert werden.
- Der Ethikrat kann entsprechend seiner Zielsetzung Leitlinien für den ethischen Umgang mit wiederkehrenden klinischen Problemsituationen entwickeln. Die Leitlinien dienen als begründete Orientierung für die Urteilbildung im konkreten Einzelfall medizinischer und pflegerischer Entscheidungen. Die vom Ethikrat erstellten Leitlinien bedürfen der Genehmigung der Geschäftsführung.
- Aus dem Ethikrat können Arbeitsgruppen zu konkreten Projekten oder langfristig angelegten Themen gebildet werden.
- Ein Mitglied aus der Geschäftsführung der Evangelischen Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH nimmt an den Sitzungen des Ethikrates teil. Die Mitglieder der Krankenhausleitung werden zu den Sitzungen eingeladen. Zu den Sitzungen des Rates werden schriftliche Protokolle erstellt, die den Mitgliedern des Ethikrates, den Mitgliedern der Krankenhausleitung sowie der Geschäftsführung zur Kenntnis gegeben werden.
- Der Ethikrat bedient sich für die erforderlichen Verwaltungstätigkeiten des Sekretariats der Geschäftsführung der Evangelischen Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH.
- Eine Änderung der Geschäftsordnung und der Zielsetzung bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder und der Zustimmung durch die Geschäftsführung.
- Die veränderte Geschäftsordnung wurde am 6. September 2007 von den Mitgliedern des Ethikrates beschlossen und am 6. September 2007 von der Geschäftsführung befürwortet.
