Infoblatt
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
für Mitarbeiter am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg
Wir erleben immer wieder, dass wir über den mutmaßlichen Willen von Kranken rätseln müssen, die in gesunden Tagen nicht über ihr Sterben reden wollten oder konnten. Dann suchen wir nach Puzzlesteinen, die Rückschlüsse erlauben: Wie hat der Patient gelebt? Was hat ihn interessiert? Wie ging er mit Krankheit um usw.?
Eine Patientenverfügung wäre in einem solchen Fall nicht das einzige Entscheidungskriterium für den Arzt, könnte aber auf jeden Fall die Entscheidungsfindung erleichtern.
Eine Patientenverfügung soll und darf die ethische Auseinandersetzung am Krankenbett im multiprofessionellen Team nicht ersetzen.
Aus der Patientenverfügung sollte hervorgehen, dass sich der Verfasser mit der Frage beschäftigt hat, was in bestimmten Krankheitssituationen und im Sterben geschehen oder unterlassen werden soll.
Die Aussagen sollten möglichst konkret sein, damit sich Ärzte, Angehörige und ggf. Vormundschaftsrichter ein Bild machen können. Vordrucke können eine Hilfe beim Erstellen der Patientenverfügung sein, sollten aber mit eigenen Formulierungen ergänzt werden.
Bevor man das Schreiben aufsetzt sollte man mit der Familie und dem Hausarzt über die Inhalte der Patientenverfügung sprechen. Dadurch sind für den Konfliktfall auch die Angehörigen über die Wertvorstellungen des Patienten informiert.
Ebenso wichtig , wie die Patientenverfügung ist ein zweites Dokument, die Vorsorgevollmacht. Mit ihr setzt der Patient eine Person seines Vertrauens ein, die ihn gegenüber den Ärzten vertritt, wenn er selbst nicht entscheiden kann.
Über das Vorhandensein einer Patientenverfügung (und den wesentlichen Inhalt) sollten alle am Behandlungsprozeß beteiligten Personen informiert sein. Ein Vermerk im „Optiplan Stammblatt“, z.B. mit dem Kürzel „PV“ (Patientenverfügung) und Hervorhebung mit einem Signalstift sind empfehlenswert.
- Rechtliche Grundlagen
- „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“ (Abschnitt IV - Patientenwille und V -Patientenverfügung,...), Mai 2004, (siehe www.baek.de)
- Verfügbare Dokumente am Klinikum
- Formulierungshilfe Patientenverfügung , Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums, Juni 2004 (http://www.bmj.de/files/-/1512/Patvfg._160108.pdf)
- Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht der Ärztekammer Berlin (www.aerztekammer-berlin.de)
- Christliche Patientenverfügung vom Kirchenamt der evangelischen Kirche und Deutschen Bischofskonferenz, aktuelle Auflage
- Formular vom Bayrischen Staatsministerium der Justiz (http://www.justiz.bayern.de)
- Ansprechpartner im Haus
- Zuständiger Mitarbeiter des Sozialdienstes (Dokumente, Informationen)
- Ethikrat (bei speziellen Fragen oder Problemen), Nicole von Känel, Telefon: 775-2004
