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AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen zur Reservierungsvereinbarung

Die Reservierungsvereinbarung wird rechtsgültig mit schriftlicher Buchungsbestätigung/Rechnung bzw. Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter an den Mieter.

An- und Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag.

Am Anreisetag kann der Mieter die Ferienwohnung frühestens 16:00 Uhr beziehen.

Schadensersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr zur Verfügung steht.

Die Reservierung wird bis 10.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten. Danach entfällt die Verpflichtung zur Reservierung.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel zurückzugeben.

Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus dem Ferienhaus entfernt werden.

Während der Mietzeit an dem Objekt entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind von dem Mieter unverzüglich an die in der Hausordnung angegebene Stelle zu melden.

Die im Ferienobjekt ausliegende Hausordnung ist zu beachten.

Die gültigen Übernachtungspreise für die Ferienwohnungen sind in der aktuellen Preisliste einsehbar.

Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und die Ferienwohnung muss sofort geräumt werden. Ggf. entstandene Schäden sind durch den Mieter zu ersetzen.

Die Zahlungsbedingungen entnehmen sie bitte der Buchungsbestätigung / Rechnung, welche per Post oder E-Mail durch den Vermieter verschickt wird. Buchungsbestätigungen für nachfolgende Jahre werden erst im Januar des entsprechenden Jahres verschickt. Bis dahin gilt die E-Mail des Vermieters als Nachweis für die Buchung.

Eine Anzahlung ist erst fällig, wenn der Mieter die Buchungsbestätigung per Post oder E-Mail erhalten hat.

Erfolgt die Anzahlung nicht bis zum angegebenen Termin, wird die Buchung automatisch storniert.

Wenn der Gast ab 3 Tage vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich 10% zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise fällig. Findet sich bis zum Buchungstag Ersatz (neuer Mieter) ist diese Zahlung nicht erforderlich.

Für Absagen bis 4 Tage vor vereinbarten Aufenthalt wird eine Aufwandpauschale in Höhe von 25 € je Ferienwohnung fällig.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für nicht in Anspruch genommene Miettage.

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen einschließlich PKW.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen der vorliegenden AVB grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand ist Neubrandenburg
(gültig ab 03.01.2012)
Stand 03.01.2012