Kurabgabe
Auszug aus der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dierhagen
Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes (pro Person/Tag – An- und Abreise gelten als ein Tag) in nachstehenden Zeiten wie folgt bemessen:
Reisezeit A (01.05. bis 30.09.)
- Volle Gebühr: 2,00 €
- Ermäßigte Gebühr: 1,20 €
Reisezeit B (01.10. bis 30.04.)
- Volle Gebühr: 1,00 €
- Ermäßigte Gebühr: 0,80 €
- Jahrespauschlale
- 56,00 €/Person
- Ermäßigung
- Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und schwerbehinderte Personen.
- Personen, die über einen Träger der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe, der Sozialversicherung und der Kriegsopferfürsorge sowie über Verbände der freien Wohlfahrtspflege sich einem Heilverfahren unterziehen.
- Gebührenfrei
- Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerstbehinderte (100%).
Die Kurkarte ist nicht übertragbar und bei der Benutzung von Kur- und Erholungseinrichtungen auf Verlangen den Aufsichtspersonen vorzuzeigen.
Stand
18.11.2011
