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Kurabgabe

Auszug aus der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dierhagen

Die Kurabgabe wird nach Dauer des Aufenthaltes (pro Person/Tag – An- und Abreise gelten als ein Tag) in nachstehenden Zeiten wie folgt bemessen:

Reisezeit A (01.05. bis 30.09.)

  • Volle Gebühr: 2,00 €
  • Ermäßigte Gebühr: 1,20 €

Reisezeit B (01.10. bis 30.04.)

  • Volle Gebühr: 1,00 €
  • Ermäßigte Gebühr: 0,80 €
Jahrespauschlale
  • 56,00 €/Person
Ermäßigung
  • Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und schwerbehinderte Personen.
  • Personen, die über einen Träger der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe, der Sozialversicherung und der Kriegsopferfürsorge sowie über Verbände der freien Wohlfahrtspflege sich einem Heilverfahren unterziehen.
Gebührenfrei
  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schwerstbehinderte (100%).

Die Kurkarte ist nicht übertragbar und bei der Benutzung von Kur- und Erholungseinrichtungen auf Verlangen den Aufsichtspersonen vorzuzeigen.

Stand 18.11.2011