Diakonie beschließt vier Prozent mehr Lohn

Lohnangleichung an Bundesniveau fortgesetzt

Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) für das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat eine Vergütungssteigerung von vier Prozent ab dem 1. Februar 2023 beschlossen. Davon profitieren mehr als 15.700 Mitarbeitende in den rund 1.000 diakonischen Einrichtungen und Diensten in Mecklenburg-Vorpommern. In ihrer Sitzung am 11. Januar 2022 hat die ARK zudem festgelegt, dass die Steigerung für alle Mitarbeitenden mindestens 100 Euro beträgt. Dies kommt insbesondere den Mitarbeitenden der unteren Entgeltgruppen zugute. Weiterhin wurden Beschlüsse zur Fort- und Weiterbildung, zur Eingruppierung der Integrationshelfer und -helferinnen und zu einer Zulage in der Intensivpflege mit invasiver Beatmung gefasst. Mit diesen von den Dienstnehmern und den Dienstgebern gemeinsam getroffenen Beschlüssen wird die Angleichung der Vergütungsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern an das bundesweite Niveau fortgesetzt.

Im März 2020 wurde die Angleichung mit weitreichenden Beschlüssen über Lohnerhöhungen von insgesamt 12,5 Prozent eingeleitet, die eine Laufzeit bis Ende 2022 haben. Am 1. April 2022 folgt der letzte Schritt mit einer Entgeltsteigerung in
Höhe von 4,5 Prozent.

„Mit der frühzeitigen Verständigung auf die nächste Lohnerhöhung wollen wir die Attraktivität der Arbeitsplätze in unseren Einrichtungen und Diensten neben anderen Maßnahmen weiter verbessern und schaffen rechtzeitig Planungssicherheit für die Träger“, sagt Henrike Regenstein, Vorstand im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern e.V. und in diesem Jahr Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission. Jörg Autrum, Dienstnehmervertreter und stellvertretender Vorsitzender der ARK, verweist auf die Mindeststeigerung und erklärt: „Gerade in der jetzigen Situation war uns neben der deutlichen Lohnerhöhung für alle die Mindeststeigerung von 100 Euro für die unteren Entgeltgruppen besonders wichtig.“

Durch den Beschluss zur Fort- und Weiterbildung werden offene Fragen zur Finanzierung und zur Freistellung bei Fort- und Weiterbildungen grundsätzlich geklärt und Gestaltungsmöglichkeiten für betriebliche Dienstvereinbarungen geschaffen.
Diese Beschlüsse tragen auch dazu bei, die dauerhafte Wertschätzung für die Arbeit in diakonischen Einrichtungen und Diensten zur verdeutlichen.

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