Fachweiterbildung in der Intensivpflege (720 UE)

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Organisatorisches

Veranstaltungsnummer: DBK/PD/2442

Zeit: Beginn: - Uhr Ende: - Uhr

Ort: Fortbildungsakademie Neubrandenburg

Maximale Teilnehmerzahl: 18

Anmeldeschluss: 13.09.2021

Zielgruppe

Fachkraft

Nutzen

Erlangen Sie berufsbegleitend den Berufsabschluss FachpflegerIn für Intensivpflege.

Ausschreibung

Die Arbeit auf einer Intensivstation verlangt dem Pflegefachpersonal viel ab. Es erfordert einen hohen Grad an fachlicher, persönlicher, kommunikativer und methodischer Kompetenz, um in diesem Bereich die optimale Versorgung der Patienten gewährleisten zu können.

Die Durchführung der Fachweiterbildung erfolgt nach der Weiterbildungsverordnung für Intensivpflege, Anästhesie und Atmungstherapie (WPrVO-IAA) vom 23.09.2015 und beinhaltet die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte:

  • Arbeitstechniken, Selbstmanagement und Professionalisierung (80 UE) - Grundmodul I
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen (80 UE) - Grundmodul II
  • Intensivpflege (80 UE) - Kernmodul I
  • Beatmung (80 UE) - Kernmodul II
  • Neurologie (80 UE) - Kernmodul III
  • Intensivmedizinische Grundlagen (80 UE) - Kernmodul IV
  • Intensivpflege Erwachsene (240 UE) - Fachmodul Intensivpflege

Stundenumfang:

Die Fachweiterbildung in der Intensivpflege umfasst 720 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mind. 1.440 Stunden praktische Weiterbildung.

Dauer:

Berufsbegleitend, über einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Jahren

Prüfungsleistung und staatliche Prüfung:

Im Rahmen des theoretischen Unterrichts müssen Modulprüfungen abgelegt und eine Hausarbeit verfasst werden. Nach Beendigung des Unterrichts und der praktischen Weiterbildung erfolgt mit Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung eine staatliche Prüfung. Die Prüfung umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Abschluss:

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung "FachpflegerIn für Intensivpflege".

Zugangsvoraussetzungen:

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1, Absatz 1, Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes oder § 1 oder § 1 a des Altenpflegegesetzes
  • Mind. sechsmonatige Vollzeittätigkeit oder vergleichbare Teilzeittätigkeit im spezifischen Fachbereich der zu absolvierenden Weiterbildung

Anmeldung:

Das Anmeldeformular, einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild, Ihr Zeugnis der Berufsausbildung sowie die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung richten Sie bitte schriftlich an die Fortbildungsakademie am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum.

Dozent/-in

diverse Dozenten/innen

Gebühr

5.800,00 EUR

Mitarbeiter des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums - Kostenübernahme durch den Arbeitgeber