Sterbehilfe: Die rechtlichen Regelungen

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Organisatorisches

Veranstaltungsnummer: DBK/PD/2864

Zeit: , - Uhr

Ort: Lindetalcenter, Juri-Gagarin-Ring 1, 17036 NB

Maximale Teilnehmerzahl: 20

Anmeldeschluss: 23.05.2024

Sterbehilfe: Die rechtlichen Regelungen in Deutschland

Zielgruppe

Leitungskraft, Fachkraft, Hilfskraft, Praxisanleiter/-in

Nutzen

Sterbehilfe: Was ist erlaubt und was ist strafbar?

Ausschreibung

Die Diskussion um Sterbehilfe und Selbstbestimmung am Lebensende gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dieses Seminar widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Kontext der Sterbehilfe, insbesondere im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Nahrungsverweigerung. Dieses Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich eingehend mit den komplexen rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Sterbehilfe auseinanderzusetzen und wird Ihnen praxisrelevante Einblicke in folgende Themen bieten:

  • Aktuelle rechtliche Situation in Deutschland: Überblick über die Gesetzeslage und rechtliche Entwicklungen im Bereich der Sterbehilfe
  • Nahrungsverweigerung als Form des Suizids: Juristische Einordnung und Abgrenzung zu anderen Handlungen
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Bedeutung rechtlicher Dokumente für den Umgang mit Sterbehilfeentscheidungen
  • Strafrechtliche und ethische Perspektiven: Analyse der rechtlichen Konsequenzen für Ärzte und Pflegekräfte im Zusammenhang mit Nahrungsverweigerung
  • Gesundheitssystem und institutionelle Verantwortung: Herausforderungen für Professionelle im Gesundheitswesen im Umgang mit Sterbehilfewünschen von Patienten

Ihre Vorteile:

  • Umfassende rechtliche Kenntnisse im Bereich der Sterbehilfe
  • Praxisorientierte Fallbeispiele und Gruppendiskussionen
  • Klarheit über rechtliche Verantwortlichkeiten und Handlungsoptionen
  • Erweiterung Ihrer Sensibilität im Umgang mit ethischen Dilemmata

Dozent/-in

Ute Coulmann - Rechtsanwältin, Mediatorin, Dozentin für Pflegeberufe

Gebühr

296,25 EUR

Ermäßigte Gebühr

237,00 EUR

Mitarbeiter des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums - Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

0,00 EUR
(Bei unentschuldigter Nichtteilnahme wird dem Mitarbeiter die Teilnahmegebühr jedoch in Höhe der ermäßigten Gebühr privat in Rechnung gestellt.)

Mitarbeiter des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums - Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler auch ohne die Genehmigung der jeweiligen Vorgesetzten an der Veranstaltung teilzunehmen. In diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung in Höhe der ermäßigten Gebühr. Die Teilnahme am Kurs erfolgt dann in der Freizeit. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall gesondert.

Fortbildungspunkte

Für diese Fortbildung erhalten Pflegekräfte 8 Fortbildungspunkte.