Dokumentationserfordernisse für Praxisanleitende
Organisatorisches
Veranstaltungsnummer: DBK/PD/3085
Zeit: , - Uhr
Ort: Lindetalcenter, Juri-Gagarin-Ring 1, 17036 NB
Maximale Teilnehmerzahl: 20
Anmeldeschluss: 23.09.2025
Praxisanleitung heute: Dokumentationserfordernisse - Wichtige Hinweise für Praxisanleitende
Zielgruppe
Praxisanleiter/in, Fachkraft
Nutzen
Erhalten Sie eine wichtige Handlungshilfe für Ihre Tätigkeit als Praxisanleitung.
Ausschreibung
Praxisanleitungen in der Pflege stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Deswegen sind sie nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) dazu verpflichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Im Rahmen der Praxisanleitung sind Nachweispflichten ein zentrales Element, um die Qualität der Ausbildung zu sichern und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Diese Schulung richtet sich an alle, die in der Praxisanleitung tätig sind und vermittelt grundlegende und praxisnahe Informationen zur Erfüllung der Nachweispflichten. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie die Ausbildung der Lernenden dokumentieren und entsprechende Nachweise korrekt führen.
Dozent/-in
Stefanie Budschat, Zentrale Praxisanleitung, Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH
Gebühr
87,50 EUR
Ermäßigte Gebühr
70,00 EUR
Mitarbeiter des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums - Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
0,00 EUR
(Bei unentschuldigter Nichtteilnahme wird dem Mitarbeiter die Teilnahmegebühr jedoch in Höhe der ermäßigten Gebühr privat in Rechnung gestellt.)
Mitarbeiter des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums - Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler auch ohne die Genehmigung der jeweiligen Vorgesetzten an der Veranstaltung teilzunehmen. In diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung in Höhe der ermäßigten Gebühr. Die Teilnahme am Kurs erfolgt dann in der Freizeit. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall gesondert.
Fortbildungspunkte
Für diese Fortbildung erhalten Pflegekräfte 4 Fortbildungspunkte.