Willkommen bei der Mitarbeitervertretung (MAV) im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum!
„Um klar zu sehen, reicht oft ein Wechsel in der Blickrichtung.“ (Antoine de Saint Exupéry)
Die Arbeit der MAV erfolgt auf der Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG). Grundsatz für die Arbeit der MAV ist das Gebot der vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung als zwingend geltendes Recht. Dieses Gebot unterstreicht, dass es sich bei der Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung um grundsätzlich gleichberechtigte Partner handelt. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit ist Maxime für die Arbeit der Konfliktaustragung. Voraussetzung hierfür ist eine umfassende gegenseitige Information, die sich auf alle Themen, die für unsere Arbeit relevant sind, erstreckt.
Die Mitarbeitervertretung hat in fast allen Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen, ein Beteiligungsrecht. Dazu gehören u.a. Fälle der Mitbestimmung entsprechend § 40 MVG, wie z. B. bei
- Ein- und Anstellung
- Eingruppierung
- Arbeitszeitregelungen
und Fälle der Mitberatung entsprechend § 46 MVG, wie z. B. bei
- ordentlicher Kündigung innerhalb der Probezeit
- Versetzung und Abordnung von mehr als 3 Monaten Dauer
- Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen.
Die Mitarbeitervertretung im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum besteht aus 17 Mitgliedern. Hier üben die Vorsitzende und der 1. Stellvertreter die Aufgaben hauptamtlich aus, der 2. Stellvertreter ist derzeit für das Amt hälftig freigestellt.. Alle weiteren Mitglieder üben das Amt ehrenamtlich aus.