Hausordnung

Die Hausordnung des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums gilt für alle stationären und ambulanten Bereiche sowie für die dazugehörenden funktionsdiagnostischen Einrichtungen an den Standorten Neubrandenburg Allendestraße, Altentreptow Klosterberg und Malchin Basedower Straße.

Sie ist verbindlich für alle Patienten, Begleitpersonen und Besucher.

Das Krankenhauspersonal ist bemüht, alles zum Wohle des Patienten zu tun und den Aufenthalt - bedingt durch das Zusammenleben vieler Menschen auf zum Teil engem Raum unter den Bedingungen eines medizinischen Hochleistungsbetriebes - für alle Beteiligten erträglich zu gestalten.

Vieles, was in unserer Hausordnung steht, mag Ihnen als völlig banal, ja vielleicht sogar überflüssig, erscheinen. Gewisse Alltagserfahrungen mahnen uns jedoch, von Zeit zu Zeit auf einige Grundregeln hinzuweisen. So sind unsere Einrichtungsgegenstände und Geräte pfleglich zu behandeln, geraucht werden darf nur in den speziell gekennzeichneten Pavillons und sie müssen sich als Patient vor dem Verlassen der Klinik beim Pflegepersonal abmelden. Ebenso besteht absolutes Alkoholverbot!

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Verstößen gegen die Hausordnung nach den gültigen Rechtsvorschriften Maßnahmen bis zur Entlassung aus disziplinarischen Gründen vorgenommen werden.

Die komplette Hausordnung finden Sie im Anhang. Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung.