Wahlleistungen

Sie können über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese Wahlleistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Aufnahme in unserem Krankenhaus.

Wahlärztliche Leistungen (Chefarztwahlleistung) können nur auf der Grundlage eines gesonderten Behandlungsvertrages des Patienten mit liquidationsberechtigten Ärzten des Klinikums gewährt werden.

Zu beachten ist hierbei, dass bei der Wahl einer besonderen ärztlichen Leistung alle zur Mitbehandlung hinzugezogenen Ärzte wie z.B. Anästhesisten, Radiologen oder Laborärzte berechtigt sind, ihre ärztlichen Leistungen in Rechnung zu stellen. Es empfiehlt sich daher, mit dem behandelnden Arzt vorab über die voraussichtlich entstehenden Kosten ein informatives Gespräch zu führen.

Weiterhin bieten wir Ihnen in begrenztem Umfang und gegen besonderes Entgelt:

  • die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer mit eigenem Sanitärbereich. Der Preis gestaltet sich je nach baulichem Zustand der Häuser und Ausstattungskomfort der entsprechenden Klinik
    • für 1-Bettzimmer (64,98 €)
    • für 2-Bettzimmer (24,36 €).
  • Die Aufnahme einer Begleitperson richtet sich nach den Gegebenheiten auf der jeweiligen Station und wird im Rahmen des Arztgespräches unter Hinzuziehung des "Pflegekostentarifs" vereinbart.

Ist die Unterbringung einer Begleitperson medizinisch notwendig, werden die Kosten von der Krankenkasse des Versicherten übernommen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Patientenmanagement.