Willensäußerungen für den Notfall

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist die Willensäußerung eines entscheidungsfähigen Patienten zur künftigen Behandlung für den Fall, dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Behandlung nicht mehr äußern kann. Aus der Patientenverfügung sollte hervorgehen, ob und in welchem Umfang in kritischen Krankheitssituationen medizinische, lebenserhaltende Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Die Aussagen sollten möglichst konkret sein, und mit der Familie und dem Hausarzt besprochen sein.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, verbindliche Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen. Diese Personen vertreten Sie gegenüber den Sie behandelnden Ärzten für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern (§ 1904 Abs. 2 BGB).

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung, für den Fall, dass eine Betreuung angeordnet wird. Mit dieser können Vorschläge zur Betreuungsperson und Wünsche zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben festgehalten werden.

Bei Fragen hilft Ihnen unser Pflegepersonal gerne weiter.