Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und unterstützt die Geschäftsführung. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeiten sie vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums zusammen.

 

Die Aufgaben, Befugnisse und Rechte des Aufsichtsrates ergeben sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Die Mitglieder haben, soweit dem Aufsichtsratvorsitzenden durch den Gesellschaftsvertrag nicht besondere Aufgaben zugewiesen worden sind, gleiche Rechte und Pflichten. An Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden.

weitere Mitglieder

  • Hans Hopkes
  • Dr. med. Christine Mende
  • Christine Muth
  • Inge Teetz
  • Landespastor Paul Philipps
  • Dr. Hanns-Diethard Voigt