Wahlfach HNO-Heilkunde
Dienstzeiten | 07:30 Uhr - 16:00 Uhr |
Rotationen | nach Wunsch und Bedarf zwischen den Stationen möglich |
Bereitschaftsdienste | keine |
Regelung der Studienzeit | Wöchentlich, Sammeln möglich |
PJ-Seminar (Pflicht) | Klinikinterne Fortbildungen (2 x pro Monat) |
Weitere Pflichtveranstaltungen | HNO-Weiterbildungen (2 x pro Jahr) |
Besonderheiten, Hinweise, Sonstiges | Alle Weiterbildungen sind durch die Ärztekammer M-V zertifiziert |
Ausbildungsziele
- Vermittlung der Grundlagen zur Erkennung, Therapie, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen der Nase und Nasennebenhöhlen, Gehör- und Gleichgewichtsorgan sowie der oberen Luft- und Speisewege
- Audiologische und neurootologische Diagnostik inklusive objektiver Testverfahren
- Prinzipien der Versorgung HNO-ärztlicher Notfälle (insbesondere Epistaxis und Obstruktion der oberen Luftwege)
- Allergologische Diagnostik und Therapie bei allergischen Erkrankungen der oberen Luftwege
- Vermittlung der Grundlagen der Diagnostik und Therapie von Schluck-, Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen sowie Hörprüfungen bei Kindern
Von dem Studierenden sind im Wahlfach HNO-Heilkunde folgende Leistungen zu erbringen:
- Darstellung des Krankheitsbildes von 10 Patienten mit Erhebung einer vollständigen, im Krankenblatt zu dokumentierenden Anamnese, diagnostische Maßnahmen, Diagnosestellung sowie Therapieplan
- Erstellung eines vollständigen HNO-ärztlichen Untersuchungsstatus inklusive Ohrmikroskopie, Epipharyngoskopie, Laryngoskopie, Rhinoskopie (10 Patienten)
- Befundung audiologischer Untersuchungen (mind. Reintonaudiogramm) bei Hörgeschädigten (5 Patienten)
- Durchführung und Befundung von Ultraschalluntersuchung der Halsorgane (5 Patienten)
- Assistenz bei neurootologischen Untersuchungen (3 Patienten)
- Betreuung von Patienten mit Tumoren der oberen Luft- und Speisewege über mindestens 2 Wochen
Zusätzlich müssen diagnostische und therapeutische Verfahren angewendet werden.
Aus dem nachfolgenden Katalog müssen einzelne Verfahren, die mit Punkten bewertet sind, in einem Umfang angewandt werden, dass mindestens eine Gesamtzahl von 50 erreicht wird.
Verfahren | Punktewert |
---|---|
Blutentnahme/Injektionen i.v.* | 1 |
Injektionen i.m./s.c.* | 1 |
Infusionen i.v.* | 1 |
Peripherer Zugang für Infusionen* | 2 |
Kanülenwechsel Tracheostoma | 3 |
Legen einer Magensonde | 3 |
Lokalanästhesie | 2 |
Kleine Chirurgie der Haut | 4 |
Fäden ziehen | 1 |
Postop. Kürzung/ Entfernung einer Redon-Drainage | 2 |
Durchführung eines ABO-Identitätstestes (unter direkter Aufsicht des transfundierenden Arztes) | 2 |
Absaugen bzw. Wechsel einer Trachealkanüle | 3 |
Laryngoskopie mit der flexiblen Optik | 3 |
Laryngoskopie mit dem Lupenlaryngoskop | 3 |
Einbringen hoher Einlagen Nase | 3 |
Tamponade Nase bei Epistaxis | 3 |
* bei diesen Verfahren können jeweils nur maximal 10 Punkte angerechnet werden