Akkreditierte KinderSchutzGruppe

Die KinderSchutzGruppe des DBK Neubrandenburg betreut seit 2013 Kinder und Jugendliche, die unter dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung in unserem Zentrum für operative und konservative Kinder-und Jugendmedizin vorgestellt werden.

Unsere Kinderschutzgruppe ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und seit Mai 2018 akkreditiert.

 

Wir sind ein multiprofessionelles Team aus Ärzten der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie sowie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, speziell ausgebildeten Kinderkrankenschwestern (Fallmanager) beider Kliniken, einer Mitarbeiterin des Sozialdienstes des DBK, einem Psychologen und einem Vertreter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Greifswald.

In der täglichen Routine ist es mitunter schwer, eine Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen, nicht immer sind die Zeichen eindeutig bzw. ist die Sachlage klar. Das <Hinsehen-Erkennen-Handeln> ist eine besonders schwierige Aufgabe, der wir uns als Kinderschutzgruppe stellen. Eine wichtige Aufgabe sehen wir im prophylaktischen Bereich, das heißt, gefährdete Familien frühzeitig zu unterstützen, um Gefährdungssituationen zu vermeiden.

Wir verstehen uns als integrierter Bestandteil des Netzwerkes Kinderschutz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern der Region und der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg.

Für konkrete Fragen steht das Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald mit einem 24h-Bereitschaftsdienst zur Verfügung und führt konsiliarisch rechtsmedizinische Untersuchungen hier im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin durch.

Die Kinderschutzgruppe ist Ansprechpartner für:

  • niedergelassene Kinder-und Hausärzte, Rettungsdienst und kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, Kliniken für Kinder-und Jugendmedizin im Einzugsgebiet
  • das Jugendamt Landkreis MSE
  • die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft

Sollten Sie als Eltern, sorgeberechtigte Mütter und Väter, Großeltern, Kindergärtnerinnen, Erzieher, Lehrer oder Trainer den Verdacht einer Kindesmisshandlung, des sexuellen Missbrauchs bzw. einer Vernachlässigung haben, wenden Sie sich bitte an den Kinder- oder Hausarzt bzw. an das Jugendamt, die den Kontakt zu uns herstellen.

Im Notfall ist eine Vorstellung in der Zentralen Notaufnahme des DBK möglich.

Ziele und Aufgaben

Ziel ist es, Anzeichen für Kindeswohlgefährdung in Form von körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt und Vernachlässigung zu erkennen. Besteht der Verdacht für eine Kindeswohlgefährdung, ist ein standardisiertes Vorgehen bezüglich der diagnostischen Sicherung, der Elterngespräche und des Schutzes der betroffenen Kinder und Jugendlichen wichtig. Das schließt aber auch ein, gefährdete Familien frühzeitig zu unterstützen, um Gefährdungssituationen zu vermeiden.

Unsere Kinderschutzgruppe legt entsprechend dem Kinderschutzleitfaden 2016 der DGKiM das Vorgehen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin fest, so dass ein standardisiertes Vorgehen gesichert ist:

  • Anamneseerhebung,
  • klinische Untersuchung
    mit genauer schriftlicher, fotografischer bzw. grafischer Dokumentation,
  • spezielle Labordiagnostik,
  • und in besonderen Fällen die Sicherung von Spuren
  • Differentialdiagnostisch sind bei allen Verdachtsfällen Erkrankungen bzw. Unfallfolgen in Betracht zu ziehen

Daher sind medizinische Kompetenz, interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein multiprofessionelles Team unverzichtbare Voraussetzung der Kinderschutzgruppentätigkeit. In einer Fallkonferenz wird der jeweilige Fall zeitnah ausgewertet und das weitere Vorgehen unter Einbeziehung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten, sofern keine Gefährdung des Kindes daraus resultiert, geplant. Für konkrete Fragen steht das Institut für Rechtsmedizin der Universität Greifswald mit einem 24h-Bereitschaftsdienst zur Verfügung und führt konsiliarisch rechtsmedizinische Untersuchungen hier im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin durch.

Die Kinderschutzgruppe ist Ansprechpartner für:

  • alle Ärzte in Arztpraxen, im Ärztlichen Notfalldienst und in den Krankenhäusern
  • das Jugendamt Landkreis MSE mit den entsprechenden Standorten
  • die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft

Sollten Sie als Eltern, sorgeberechtigte Mütter und Väter, Großeltern, Kindergärtnerinnen, Erzieher, Lehrer oder Trainer den Verdacht einer Kindesmisshandlung, des sexuellen Missbrauchs bzw. einer Vernachlässigung haben, wenden Sie sich bitte an den Kinder- oder Hausarzt bzw. an das Jugendamt, die den Kontakt zu uns herstellen.

Im Notfall ist eine Vorstellung in der Zentralen Notaufnahme des DBK möglich.