Patienten und Besucher

Mitaufnahme Begleitperson

Wenn Sie sich dafür entscheiden, mit Ihrem Kind gemeinsam im Krankenhaus zu bleiben, um damit Ihrem Kind eventuell die Angst etwas zu nehmen, gibt es 2 Möglichkeiten der Unterbringung. Nach Möglichkeit werden wir eine Unterbringung im Zimmer Ihres Kindes realisieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Unterbringung zum Schlafen in einem Gästezimmer in unmittelbarer Nähe zur Station mit ungehindertem Zugang zu Ihrem Kind.

Als Begleitperson werden Sie mit verpflegt. Bei medizinischer Indikation, das heißt generell bei Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und bei lebensbedrohlichen Erkrankungen auch bei älteren Kindern ist die Mitaufnahme als Begleitperson für Sie kostenfrei, ansonsten kostenpflichtig als Wahlleistung.

Eine Arbeitsbefreiung zur Pflege des Kindes können wir nicht ausstellen. Möglich ist eine formlose Bestätigung (Liegebescheinigung), dass Sie als Begleitperson mit aufgenommen wurden. Es ist daher im Vorfeld erforderlich, dass Sie sich zur Regelung der Freistellung von der Arbeit mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Bei der Entscheidung zur Mitaufnahme haben Sie eine wichtige Rolle übernommen. Bitte helfen Sie uns, Ihrem Kind die Möglichkeit zu geben, Kontakt und Vertrauen zu den betreuenden Schwestern und Ärzten zu finden. Bedenken Sie auch, dass Ihre eigenen Sorgen und Ängste sich auf das Kind übertragen können. Es ist dann u.U. günstiger, bei unangenehmen Behandlungsmaßnahmen Ihr Kind dem Personal anzuvertrauen und später das Trösten zu übernehmen. Wenn von der Erkrankung her möglich, werden wir Sie auch gerne mit in die Pflege Ihres Kindes einbeziehen.

Bei der Entscheidung zur Mitaufnahme gehen wir davon aus, dass Sie sich die überwiegende Zeit bei Ihrem Kind aufhalten. Sollten Sie die Station verlassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Schwester ab. Wir übernehmen dann die Betreuung Ihres Kindes.

Bedenken Sie bitte auch, dass eine ständige Anwesenheit am Bett Ihres Kindes sehr anstrengend ist. Gönnen Sie sich Pausen, z.B. einen Spaziergang ohne Kind, eine Tasse Kaffee in der Cafeteria oder auch einmal eine Nacht zu Hause. In aller Regel tolerieren auch kleine Kinder diese kurzfristige Abwesenheit der Mutter oder des Vaters.