Leistungen
SAPV - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Patienten mit einer fortgeschrittenen und progredienten Erkrankung haben einen gesetzlichen Anspruch auf spezielle ambulante palliativmedizinische Versorgung (SAPV). So können wir betroffene Menschen aus dem Stadtbereich Neubrandenburg und im Umland bis zu ca. 30 km (Standort SAPV) zusammen mit den Hausärzten und vorhandenen Pflegediensten mitbetreuen. Die Kosten übernehmen alle Krankenkassen auf Grundlage der gesetzlichen Regelung (§37b SgBV) nach Prüfung des Anspruchs. Es entsteht keine Zuzahlung durch den Versicherten.
Diese Versorgung bedarf einer Verordnung (Muster 63) durch Hausarzt oder Klinikarzt. In enger Zusammenarbeit mit dem bisherigen Betreuungsnetz des Patienten kommt ein spezialisiertes und erfahrenes Team aus Ärzten und Pflegekräften (bei Bedarf auch Psychologen oder Sozialarbeitern) zu den Patienten nach Hause. So können z. B. ärztliche Eingriffe mit Hilfe eines mobilen Ultraschallgerätes vor Ort vorgenommen werden. Auf diese Weise erspart sich der oft schwer leidende Mensch die belastenden Wechsel zwischen gewohnter Umgebung und Krankenhaus.