Arbeitssicherheit und Brandschutz

Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei Maßnahmen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber insbesondere bei:

  • der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
  • der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,
  • der Durchführung feuergefährlicher Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
  • der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen,
  • der Umsetzung behördlicher Anordnungen, den Anforderungen des Feuerversicherers und der Teilnahme an behördlichen Brandschauen,
  • der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen,
  • der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel,
  • der Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne und der Durchführung interner Brandschutzbegehungen,
  • der Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen und der Organisation von Brandschutzunterweisungen für die Mitarbeitenden,
  • der Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern,
  • der Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.,
  • der Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege und der Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
  • der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Katastrophen- und Notfallmanagement.

Brandschutzbeauftragte sind im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt.