Arbeitssicherheit und Brandschutz
Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei Maßnahmen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Der Brandschutzbeauftragte berät den Arbeitgeber insbesondere bei:
- der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
- der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren,
- der Durchführung feuergefährlicher Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe,
- der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen,
- der Umsetzung behördlicher Anordnungen, den Anforderungen des Feuerversicherers und der Teilnahme an behördlichen Brandschauen,
- der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Baumaßnahmen, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen,
- der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel,
- der Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne und der Durchführung interner Brandschutzbegehungen,
- der Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen und der Organisation von Brandschutzunterweisungen für die Mitarbeitenden,
- der Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern,
- der Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.,
- der Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege und der Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
- der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Katastrophen- und Notfallmanagement.
Brandschutzbeauftragte sind im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt.