Was ab heute schon für öffentliche Verkehrsmittel und Geschäfte in Kraft tritt, gilt ab Mittwoch auch für das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum. Ab dem 29. April 2020 dürfen Patienten und Besucher/Begleitpersonen das Krankenhaus nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) betreten. Wir möchten damit das Risiko der Ausbreitung des neuartigen Cornavirus weiter reduzieren und bitten um Verständnis. Das grundsätzliche Besuchsverbot, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann, bleibt unabhängig davon weiter bestehen. Und auch die weiteren Hygieneregeln wie die Händedesinfektion am Eingang und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sind weiterhin einzuhalten.
Das Tragen einer Alltagsmaske kann gegenüber anderen Menschen einen gewissen Schutz vor Tröpfchen bieten, durch die das Virus übertragen werden kann. Für diese Schutzfunktion müssen aber bestimmte Regeln eingehalten werden, zum Beispiel dass die Maske richtig über Mund und Nase platziert ist und eng anliegt. Händehygiene ist wichtig vor dem Anlegen der Maske. Und da die Außenseite nach dem Tragen Erreger enthalten kann, sollte man sie beim Absetzen möglichst nicht berühren und anschließend wieder die Hände reinigen. Ist die Maske durchfeuchtet, sollte sie umgehend abgenommen und täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen werden.