Patienten und Besucher mit Ausnahmegenehmigung dürfen das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum nur noch mit einer medizinischen Maske betreten. Dazu zählen OP-Masken und Masken, die einen FFP2- oder vergleichbaren Standard haben. Damit folgt das Klinikum der Verschärfung der Maskenpflicht durch die Bundesregierung, die seit Beginn der Woche in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt.
Für Mitarbeitende des Klinikums ist die Regelung zuvor bereits in Kraft getreten. Bei patientennahen Tätigkeiten ist eine medizinische Maske ohnehin Pflicht. Mitarbeitende in patientenfernen Bereichen müssen jetzt ebenfalls medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, Alltagsmasken sind nicht mehr erlaubt.