Das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum hält unabhängig von der aktualisierten Corona-Landesverordnung an seiner bewährten Strategie für das Betreten des Krankenhauses fest. Jeder stationäre Patient kann eine Besuchsperson festlegen, die einmal täglich für eine Stunde zu Besuch kommen darf. Sowohl Besucher als auch Begleitpersonen müssen einen Nachweis über einen negativen Corona-Test von einem nach § 6 Coronavirus-Testverordnung berechtigten Leistungserbringer vorlegen, der maximal 24 Stunden alt ist. Dabei gelten auch weiterhin keine Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen. Zum Schutz der uns anvertrauten Patienten und Mitarbeitenden hat sich das Klinikum für ein höheres Sicherheitslevel entschieden und macht von seinem Hausrecht Gebrauch. Die Entscheidung beruht auch auf der Erfahrung im Haus, dass Geimpfte und Genesene wieder erkranken und andere infizieren können. Wir bitten für diese Vorsichtsmaßnahme um Verständnis.
Am Standort Neubrandenburg wird der Nachweis erleichtert durch ein Testzentrum am Klinikum. Der externe Betreiber bietet die kostenlosen Schnelltests montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 17 Uhr an. Das Testzentrum ist am Eingang des Hauses C gegenüber dem Parkdeck zu finden.