Im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum gilt ab Montag, 11. Oktober 2021, an allen Standorten für Besucher und Begleitpersonen die 3-G-Regelung. Das heißt, sie dürfen das Klinikum nur betreten, wenn sie vollständig geimpft (mindestens 14 Tage nach der letzten Impfung), genesen (Erkrankung liegt max. 6 Monate zurück) oder getestet (nicht älter als 24 Stunden) sind. Dafür ist es erforderlich, dass Besucher und Begleitpersonen die entsprechenden Nachweise beim Betreten des Krankenhauses bereithalten. Der Testnachweis muss von einem nach § 6 Coronavirus-Testverordnung berechtigten Leistungserbringer erstellt worden sein, Selbsttests werden nicht anerkannt.
Hintergrund ist, dass die Corona-Schnelltests für die meisten Bürger ab kommendem Montag bundesweit nicht mehr kostenlos sind. Die Krankenhausleitung möchte den Besuch und die Begleitung von Patienten durch diese Kosten nicht erschweren. Bisher mussten alle Besucher und Begleitpersonen den Nachweis eines negativen Corona-Tests vorlegen. Wir bedauern sehr, dass der Gesetzgeber die Kosten für die Durchführung dieser Tests nicht mehr übernimmt, obwohl auch geimpfte und genesene Personen sich infizieren und Überträger sein können.
Die Besucherregelung des Klinikums bleibt von dieser Veränderung unberührt. Stationäre Patienten können für die Dauer ihres Aufenthalts eine feste Besuchsperson festlegen, die einmal pro Tag zu Besuch kommen kann. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem ärztlichen Dienst möglich. Wir bitten für diese Maßnahmen zum Schutz der uns anvertrauten Patienten und Mitarbeitenden um Verständnis.