Ab dem 1. März 2023 muss beim Betreten des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums kein negativer Corona-Testnachweis mehr vorgelegt werden. Die Bundesregierung hat in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ festgelegt, dass die im Infektionsschutzgesetz geregelte Testpflicht ab diesem Tag ausgesetzt wird. Besucherinnen und Besucher sollten aber beachten, dass das Tragen einer FFP2-Maske im Krankenhaus für sie weiter verpflichtend ist. Lediglich Beschäftigte und Patienten wurden laut der Verordnung von der Maskenpflicht befreit.