Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Hinweisgeberschutzgesetz
Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen
(Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen).
Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, bei Bekanntwerden ihres Hinweises keinen Repressalien ausgesetzt sind und ihnen keine Nachteile entstehen.
Kontakt
Hinweisgeberschutz:
Mail: hgs{at}dbknb.de
Fon: +49 395 775-2146
Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Geschäftsführung
Beauftragter für Hinweisgeberschutz
Postfach 400 135
17022 Neubrandenburg
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettengesetz - LkSG)
"Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) ist erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten rechtlich verbindlich geregelt. Konkret verpflichtet das LkSG Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.“
(Quelle: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html Zugriff, 07.05.2024, 15:30 Uhr)
Im Konzernverbund der Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH sind über 3.000 Mitarbeiter beschäftigt. Damit steht die Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH in der Umsetzungspflicht des LkSG.
Kontakt
Lieferkettengesetz:
Mail: lksg{at}dbknb.de
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Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
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Beauftragter für Lieferkettensorgfaltspflichten
Postfach 400 135
17022 Neubrandenburg