Hinweisgeberschutzgesetz

Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen

(Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) 

Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (hinweisgebende Personen).

Mit dem Gesetz  soll sichergestellt werden, dass Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, bei Bekanntwerden ihres Hinweises keinen Repressalien ausgesetzt sind und ihnen keine Nachteile entstehen.

weitere Informationen