Obduktionen

Die klinische Obduktion dient der Ermittlung der Todesursache und der vorbestehenden Krankheiten eines im Krankenhaus verstorbenen Patienten. Sie kann entweder durch die behandelnden Ärzte oder durch die Angehörigen des Verstorbenen veranlasst werden.

Eine klinische Obduktion ist keine gerichtliche Obduktion, d.h. sie wird nur bei natürlich eingetretenem Tod durchgeführt. Sie beinhaltet die äußere und die innere Leichenschau. Dazu gehört auch eine Entnahme von Organproben zur mikroskopischen Untersuchung, um die letztendlich zum Tode führenden Erkrankungen festzustellen.