Information für Einsender
Befundnachfrage
Unsere Befundauskunft ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr für Sie erreichbar.
Tel.: 0395/775-3377
Bearbeitungszeiten
Vom Eintreffen der Probe bis zur schriftlichen Diagnose
- Biopsien: 1 - 3 Werktage
- Operationspräparate: 3 - 6 Werktage
- Nachträgliche RTPCR-Untersuchung: 1 - 2 Werktage
- Nachträgliche immunhistochemische Untersuchung: 1 - 3 Werktage
- Next-Generation-Sequencing: 5 - 10 Werktage nach Anforderung
Die hier genannten Zeiten sind Durchschnittswerte. Komplexe und seltene Fragestellungen können durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen. Einige Spezialuntersuchungen benötigen eine ein- bis mehrtägige Vorbereitung, die aus technischen Gründen nicht beschleunigt werden kann. In der Regel erhalten Sie dann von uns eine Vorabinformation in Form einer vorläufigen Diagnose.
Bitte beachten Sie auch, dass das Gewebe in den ersten 24 Stunden nach Eintreffen in unserem Institut fixiert und technisch aufbereitet werden muss, bevor es für die mikroskopische Diagnostik verwendet werden kann. Die schnellste technisch mögliche Bearbeitungszeit beträgt daher einen Werktag.
Bearbeitungszeiten CITO
Besonders eilige Fälle werden bevorzugt behandelt. In der Regel erstellen wir Ihnen bereits am Vormittag des nächsten Werktages eine schriftliche Diagnose. Dies gilt in der Regel für Stanz-, Zangen-, Kryo- und Feinnadelbiopsien, Schlingenresektionen und kleinere Haut- und Schleimhautresektate, die als eilig (CITO) gekennzeichnet wurden.
Die Schnelligkeit, mit der wir eine CITO-Diagnose erstellen können, hängt jedoch wesentlich von der Größe und Art des eingeschickten Gewebes ab. Bestimmte Gewebe und große Präparate benötigen eine längere Fixierungszeit. Dazu gehören Lymphknoten, Tonsillen und größere Haut- und Schleimhautresektionen (>1 cm groß und/oder >0,3 cm dick).
In diesem Falle erhalten Sie von uns eine schriftliche Information darüber, wann die Diagnose von uns fertiggestellt sein wird, damit Sie dies in Ihrer Operationsplanung und Terminvergabe berücksichtigen können.
Um eine rasche und reibungslose Kommunikation zu ermöglichen, ist es für uns hilfreich, wenn Sie eine Telefonnummer (z.B. als Stempel) auf dem Einsendeschein für uns vermerken, unter der wir Sie benachrichtigen können.
Anforderung einer (Zusatz-)Untersuchung
Bitte übersenden Sie uns im Falle einer nachträglich gewünschten Zusatzuntersuchung (z.B. Theragnostik) eine schriftliche Untersuchungsanforderung als Überweisungsschein oder gern auch mit unserem Formular für Zusatzuntersuchungen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Zusatzuntersuchungen ausschließlich nach schriftlicher Anforderung durchgeführt werden können.
Fachliche Frage an den diagnostizierenden Arzt - für ärztliche Kollegen
Sie haben eine fachliche Frage zu einer von uns erstellten Diagnose oder möchten uns zusätzliche klinische Informationen geben?
Wenn Sie selbst oder Ihre Klinik die Diagnose in Auftrag gegeben haben, wenden Sie sich gern direkt an den diagnostizierenden Arzt (siehe Mitarbeiter). Ist dieser nicht erreichbar oder Sie sind nicht sicher, wen Sie ansprechen sollen, wenden Sie sich am besten zuerst an unsere Befundauskunft (0395/775-3377). Dort können Sie auch eine Nachricht und ihre Kontaktdaten für einen Rückruf hinterlassen.
Wenn Sie selbst die Diagnose nicht in Auftrag gegeben haben, aber behandelnder Arzt, z.B. in der Niederlassung oder einem anderen Krankenhaus sind, benötigen wir aus Datenschutzgründen das Einverständnis des Patienten, dass wir unsere Befunde mündlich oder schriftlich an Sie weitergeben dürfen. Wenden Sie sich einfach an unsere Befundauskunft Tel. 0395/775-3377.
Einsendeantrag/Formulare
Einsendeformulare können Sie jederzeit über unser Chefarztsekretariat bestellen (Tel. 0395/775-3359).
Klinische Obduktion
Auf Wunsch führen wir eine klinische Obduktion zur Klärung der Todesursache durch, wenn die Angehörigen des Verstorbenen in die Untersuchung eingewilligt haben.
Voraussetzung für die Durchführung einer Obduktion in der Pathologie ist, dass eine natürliche Todesursache vorliegt. Sollte unklar sein, ob ein natürlicher oder evtl. ein nicht natürlicher Tod vorliegt, benötigen wir aus rechtlichen Gründen für die klinische Obduktion eine Freigabe der Staatsanwaltschaft.
Für organisatorische Fragen und Anmeldung einer Obduktion wenden Sie sich am besten zuerst an unsere Sekretärinnen Frau Geißler und Frau Glaser (Tel.: 0395/775-3356).
Befundübermittlung
Die Befundübermittlung erfolgt nach Wunsch elektronisch, per Brief oder per Fax.
Einsendung von Hautproben bei blasenbildenden Dermatosen
Für Hautbiopsien, bei denen der Verdacht auf eine blasenbildende Erkrankung besteht, ist eine Immunfluoreszenz-Untersuchung am Frischgewebe erforderlich. Eine Beurteilung an bereits formalinfixiertem Gewebe ist nicht mehr möglich.
Die Aufarbeitung und das Auffrieren der Gewebeproben sowie die fluoreszenzoptischen Vorbereitungen stellen eine Besonderheit in der Routine dar. Daher sollten Sie diese Proben immer gesondert frühzeitig zur Untersuchung anmelden und unfixiert und unter Schnellschnittbedingungen am frühen Morgen in die Pathologie bringen lassen. Die Anmeldung muss am Vortag der Exzision erfolgen.
Zur Anmeldung wenden Sie sich direkt an den Laborleiter Biomarker/Theragnostik, Herrn Kai Finsterbusch (-13366), oder direkt an die Chefärztin (-3359).
Zu den blasenbildenden Dermatosen gehören z.B. Pemphigus- und Pemphigoiderkrankungen, die lineare IgA-Dermatose, die Epidermolysis bullosa acquisita und die Dermatitis herpetiformis (M. Duhring).
Alle anderen Hautbiopsien mit der Frage nach einer Dermatose/Dermatitis können in Formalin übersandt werden.
Biomarkertestung an Zytologien/Zellblocktechnik
Mit Hilfe der Zellblocktechnik können die meisten Biomarkertestungen auch an Tumorzellen in Ergusszytologien durchgeführt werden, wie z.B. Pleuraergüssen und Aszites. Zusätzlich ist mit dieser Technik eine langfristige Aufbewahrung in Paraffineinbettung wie für Gewebeproben möglich. Somit können spätere, für die Therapie wichtige Untersuchungen ohne Qualitätsverluste durchgeführt werden. Ob ein Zellblock für eine Biomarkertestung geeignet ist, hängt von der Menge an neoplastischen Zellen in der Flüssigkeit ab. Eine PD-L1-Testung für CPS oder IC ist (wegen Fehlen von Tumorstroma und Immunzellen in der Zytologie) in der Regel nicht durchführbar. Im Einzelfall halten wir hierzu gern mit Ihnen Rücksprache.