Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche Risikoanalyse durch.
Dabei werden die tatsächlichen oder potenziellen Risiken menschenrechtlicher und umweltbezogener Belange in der Lieferkette ermittelt:
Für die Entscheidung zur Gewichtung und Priorisierung dieser Risiken dienen die Risikoperspektiven. Diese berücksichtigen die Angemessenheitskriterien nach § 3 Abs. 2 LkSG und betreffen
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