Risikomanagement

Sorgfaltspflichten-Risikomanagement (LkSG)

Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche Risikoanalyse durch.

Dabei werden die tatsächlichen oder potenziellen Risiken menschenrechtlicher und umweltbezogener Belange in der Lieferkette ermittelt:

  • für den eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern (jährlich) und
  • bei einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette bspw. Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen oder vor strategischen Entscheidungen (anlassbezogen) sowie
  • bei substantiierter Kenntnis bei mittelbaren Zulieferern (anlassbezogen)

Für die Entscheidung zur Gewichtung und Priorisierung dieser Risiken dienen die Risikoperspektiven. Diese berücksichtigen die Angemessenheitskriterien nach § 3 Abs. 2 LkSG und betreffen

  • die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens,
  • die Schwere und Wahrscheinlichkeit der Rechtsverletzung,
  • die Einflussmöglichkeiten eines Unternehmens im Vergleich zum Wettbewerb sowie
  • den Verursachungsbeitrag eines Unternehmens zu einzelnen Risiken oder Risikobereichen