Zentrales Melde- und Beschwerdeverfahren
Wir wollen uns auf dem bisher Erreichten nicht ausruhen und uns täglich weiterentwickeln. Dabei helfen uns Ihre Anregungen und Kritiken. Sie bilden eine wichtige Grundlage, um aktiv die Verbesserung unserer Leistungen und Abläufe zu optimieren. Jedes Anliegen wird dabei individuell und vertraulich behandelt. Kritische Hinweise, die Sie nicht selbst vor Ort klären konnten, nimmt das Verbesserungs- und Beschwerdemanagement gern zur weiteren Bearbeitung entgegen.
Helfen Sie uns, noch besser zu werden!
Generelle Hinweise
Meldende Personen sollten ihr Anliegen grundsätzlich über den jeweiligen Vorgesetzten oder die unmittelbar sachlich beauftragte Person (direkter Dienstweg) melden.
Beschwerdeanliegen die auf Personen- oder Sachschäden hindeuten, werden nicht über das zentrale Melde- und Beschwerdeverfahren bearbeitet. Bei Personenschäden ist die Beschwerde an das Referat der Geschäftsführung, bei Sachschäden an das Referat der Verwaltungsdirektion vorzubringen.
Die Nutzung des zentralen Melde- und Beschwerdeverfahrens zur Denunzierung, Verleumdung und Beschimpfung von Personen sowie für falsche Anschuldigungen ist untersagt und können zur Anzeige gebracht werden.