MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
BETHESDA KLINIK (GERIATRISCHE REHABILITATION)
Geplantes GKV-Gesetz verschlechtert Situation weiter
Das GKV-Spargesetz gefährdet die wohnortnahe Notfallversorgung. Das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum warnt vor spürbaren Verschlechterungen in den Rettungsstellen der Kliniken. Grund dafür sind die massiven einseitigen Einsparungen der Bundesregierung im Gesundheitswesen.
„Schon jetzt arbeiten die ambulanten Notaufnahmen defizitär. Behandelt ein Krankenhaus einen Patienten in einer Notfallambulanz, vergüten die Krankenkassen diese Behandlung nicht kostendeckend. Zu jeder Behandlung in der Notaufnahme muss ein Krankenhaus im Durchschnitt mehr als 100 Euro zuschießen. Mit den Sparbeschlüssen verschlechtert sich diese Situation weiter. Die Bundesregierung möchte mit ihrer Reform die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern ausbauen. Unter anderem sollen sich die Kliniken am Betrieb sogenannter Integrierter Notfallzentren (INZ) beteiligen. Unter diesen Umständen wird kaum ein Krankenhaus das leisten können. Im Gegenteil es besteht die Gefahr, dass wir uns ganz aus dieser Aufgabe zurückziehen müssen“, erklärt Prof. Dr. med. Dipl. oec. med. Jens-Peter Keil, Ärztlicher Direktor des DBK.
Die Notaufnahmen der Krankenhäuser übernehmen bereits heute die im niedergelassenen Bereich liegende Aufgabe der Notfallversorgung ohne akuten stationären Bedarf. Aktuell werden dort 13 Millionen Patientinnen und Patienten im Jahr versorgt, die eigentlich Hilfe im niedergelassenen Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen finden müssten. Zusätzlich müssen immer mehr Krankenhaus-Notaufnahmen und -Ambulanzen wegbrechende Arztpraxen ersetzen oder dienen den Patientinnen und Patienten als Alternative zu monatelangen Wartezeiten auf Facharzttermine. Seit Jahren bezahlen die Krankenhäuser für die strukturellen Schwächen im niedergelassenen Bereich mit wachsenden Defiziten ihrer Notaufnahmen.
„Die Reform der Notfallversorgung, wie sie die Bundesregierung plant, soll die Krankenhäuser über die Einrichtung von sogenannten Integrierten Notfallzentren, die gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden, noch stärker in die Pflicht nehmen. Allerdings fehlt die Finanzierung. Die Bundesregierung bestellt wieder einmal eine Leistung, will sie aber nicht bezahlen. Wir können uns diese Defizite und Zuschüsse nicht mehr leisten“, erklärt der Ärztliche Direktor.
Das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum fordert insbesondere die Bundes- und Landtagsabgeordneten, die ihren Wahlkreis in der Mecklenburgischen Seenplatte haben, auf, sich für deutliche Nachbesserungen an den Reformvorschlägen der Bundesregierung einzusetzen. Die jetzigen Pläne gefährden konkret die Notfallversorgung der Menschen in unserem Landkreis und darüber hinaus.