Klinikum führt Testpflicht für alle wieder ein

Verschiebbare Leistungen müssen warten

Aufgrund der aktuellen Lage verschärft das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum seine Regelungen zum Betreten des Krankenhauses wieder und schränkt Leistungen ein.

Alle Besucher und Begleitpersonen müssen ab morgen, 16. November 2021, einen Nachweis über einen negativen Corona-Test von einem nach § 6 Coronavirus-Testverordnung berechtigten Leistungserbringer vorlegen, der maximal 24 Stunden alt ist. Da die Bundesregierung die kostenlosen Bürgertests wieder eingeführt hat, gelten keine Ausnahmen mehr für geimpfte und genesene Personen. Jeder stationäre Patient kann eine Besuchsperson festlegen, die einmal täglich für eine Stunde zu Besuch kommen darf.

Darüber hinaus macht es die steigende Zahl von Corona-Patienten und Patienten mit Verdacht auf COVID-19 im Haus erforderlich, Leistungen vorübergehend einzuschränken, um genügend Personal für die Isolierbereiche zur Verfügung zu haben. Verschiebbare Eingriffe und Aufnahmen werden ab sofort ausgesetzt. Das gilt selbstverständlich nicht für dringliche Therapien und Notfälle.

Aktuell werden 15 Patienten mit COVID-19 im Klinikum behandelt, davon fünf auf der Intensivstation. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, mit denen wir die uns anvertrauten Patienten und Mitarbeitenden schützen und die Versorgung der Corona-Patienten absichern wollen.