Ab dem 1. Oktober FFP2-Maskenpflicht im Krankenhaus

Testpflicht besteht im Klinikum ohnehin

Mit dem COVID-19-Schutzgesetz treten am 1. Oktober 2022 bundesweit auch neue Regelungen für Besucher und Patienten in Krankenhäusern in Kraft. Krankenhäuser dürfen dann laut Gesetz nur noch von Personen betreten werden, die eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Bisher ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Besucher und Patienten müssen darüber hinaus am Eingang einen Testnachweis über einen negativen Schnelltest von einem berechtigten Leistungserbringer vorlegen. Das gilt in unserem Klinikum ohnehin bereits und jetzt auch wieder an allen Standorten.