Geriatriezentrum

Besonderheiten der Behandlung

Der geriatrische Patient benötigt je nach individueller gesundheitlicher Situation eine auf seine Bedürfnisse und Erfordernisse zugeschnittene, qualifizierte medizinische Versorgung. Grundsätzlich gilt für die Versorgung geriatrischer Patienten dabei der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege (§31 SGB XI).

Im Unterschied zu organpathologisch spezialisierten medizinischen Disziplinen sind in der Geriatrie akute und rehabilitative Behandlung eng verflochten. Frührehabilitative Elemente sind oft vom ersten Tag der stationären Akutbehandlung an erforderlich und im Verlauf der Behandlung ist ein Wechsel von der geriatrischen Frührehabilitation in die geriatrische Rehabilitation notwendig. Aber auch während einer geriatrisch-rehabilitativen Behandlung ist häufig eine akutstationäre Intervention notwendig.