Endoprothetikzentrum

  • Primärimplantationen
    • Implantation einer zementfreien Hüft-TEP
    • Implantation einer zementierten Hüft-TEP
    • Implantation einer Hüft-TEP, teilzementiert
  • Revisions- und Wechseloperationen
    • kompletter Hüft-TEP-Wechsel
    • Komponentenwechsel (Wechsel einzelner Endoprothesenbestandteile)
    • Entfernung einer septischen TEP und Implantation einer Interims-Prothese
  • Primärimplantationen
    • Implantation einer Schlittenprothese
    • Implantation einer Knie-TEP (Oberflächenersatz)
    • Implantation einer Knie-TEP gekoppelt
  • Revisions- und Wechseloperationen
    • kompletter Knie-TEP Wechsel
    • Komponentenwechsel (Wechsel einzelner Endoprothesenbestandteile)
    • Entfernung einer septischen TEP und Implantation einer Interims-Prothese

2015 erhielten wir durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales für unsere Knochenbank die Herstellererlaubnis für die Gewinnung und Verarbeitung von Hüftköpfen für den Eigenbedarf.

Die Knochenbank ist für uns inzwischen unerlässlich bei der Revisionsendoprothetik, dem Wechsel von Endoprothesen. Der häufigste Grund für eine Wechseloperation ist eine Lockerung des künstlichen Hüft- oder Kniegelenks. Durch starke Belastung kann es zu einem erhöhten Abrieb kommen. Diese winzigen Abriebteilchen lagern sich an und zerstören den Knochen. Auch Infektionen können einen Austausch von Prothesen erfordern. Bei den Wechseloperationen müssen mögliche Knochendefekte aufgebaut werden. Dafür verwenden wir das gespendete Material aus unserer Knochenbank.

Knochen als biologischer Werkstoff wird besser integriert, hält länger und ist von besserer Qualität, als Knochenzement. Die Entnahme und Aufbereitung unterliegen gesetzlich geregelten und standardisierten Richtlinien. Am wichtigsten ist die Überprüfung von gesundheitlichen Ausschlusskriterien beim Spender, dessen Blut serologisch getestet wird sowie dessen entnommene Knochen durch einen Abstrich auf Keime untersucht werden.

Bisher sind wir das einzige Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern mit der Zulassung für eine Knochenbank.